|
|
| Ihr Versicherungsdepot - Verträge verwalten, optimieren und sparen - Jetzt registrieren! |
| Versicherungslexikon | |
| A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Z - Begriff nicht gefunden? | |
In der privaten Unfallversicherung bildet die Invaliditätsleistung das Kernstück der Versicherungsleistung.
Sie wird für den Fall gewährt, dass auf Grund eines Versicherungsfalls
Invalidität, d. h. eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit eintritt, und zwar
innerhalb eines Jahres nach dem Unfall (ärztliche Feststellung der Invalidität und Geltendmachung des Leistungsanspruchs müssen vor Ablauf von weiteren drei Monaten erfolgen), § 7 I Abs. 1 AUB 88 / § 7 I Abs. 1 AUB 94 / 2.1.1.1 AUB 99.
Die Invaliditätsleistung wird in der Regel als Kapitalleistung gewährt. Hat der Versicherte bei Eintritt des Unfalls das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Invaliditätsleistung als Rente (Unfallrente) gezahlt (Altersgrenzen / Unfallversicherung).
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich
nach dem Invaliditätsgrad, der sich bei betroffenen Gliedmaßen und Sinnesorganen nach der so genannten Gliedertaxe bemisst, und
nach der für den Invaliditätsfall im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme (Unfallversicherungssumme).
Werden durch den Unfall Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, deren Verlust oder Funktionseinschränkung nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, muss von einem sachverständigen Arzt unter ausschließlich medizinischen Gesichtspunkten festgestellt werden, inwieweit die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch den Versicherungsfall eingeschränkt worden ist (§ 7 I Abs. 2c AUB 88 / § 7 I Abs. 2c AUB 94 / 2.1.2.2.2 AUB 99).
Beispiel: |
|
|
Eine Hausfrau stürzt so unglücklich von der Leiter, dass sie schwere Kopfverletzungen mit Gehirnschäden erleidet. Der Sachverständige attestiert einen Invalitätsschaden von 50 %. Bei einer Versicherungssumme von 200.000 EUR beträgt die Invaliditätsleistung 100.000 EUR. |
|
Werden durch den Unfall mehrere Körperteile oder Sinnesorgane in ihrer Funktionsfähigkeit dauernd beeinträchtigt, müssen die Invaliditätsgrade, die sich aus der Gliedertaxe für die einzelnen Schädigungen ergeben, zusammengerechnet werden. Ein Invaliditätsgrad von mehr als 100 % kann jedoch nicht angenommen werden (§ 7 I Abs. 2d AUB 88 / § 7 I Abs. 2d AUB 94 / 2.1.2.2.4 AUB 99).
Beispiel:
| Unfallfolgen | Invaliditätsgrad |
| Verlust eines Auges | 50 % |
| 50 % Funktionseinschränkung des Unterarmes (50% von 60% ) | 30 % |
| -------- | |
| Invaliditätsleistung | 80 % |
Die Höhe der Invaliditätsleistung kann durch Vereinbarung von Mehrleistungen oder einer Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsleistung (Invaliditätsstaffel) modifiziert bzw. angehoben werden.
Sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer haben das Recht, den Invaliditätsgrad bis zu drei Jahren nach Eintritt des Unfalls jährlich erneut durch einen Arzt bemessen zu lassen. Dieses Recht muss der Versicherer mit seiner Erklärung über die Anerkennung des Versicherungsanspruchs geltend machen, der Versicherte innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung. Ergibt sich nach der endgültigen Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als sie der Versicherer erbracht hat, muss der Mehrbetrag (nach AUB 88 mit 5 % jährlich) verzinst werden (§ 11 IV AUB 88 / § 11 IV AUB 94 / 9.4 AUB 99).
Wird durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktion, die schon vorher dauerhaft beeinträchtigt war, weiter geschädigt, wird ein Abzug in Höhe dieser Vorinvalidität vorgenommen (§ 7 I Abs. 3 AUB 88 / § 7 I Abs. 3 AUB 94 / 2.1.2.4 AUB 99).
Beispiel:
| Unfallfolge: Verlust des linken Beins | 70 % |
| Vorschädigung des linken Beins | 20 % |
| ----- | |
| Invaliditätsleistung | 50 % |
Bei einem unfallfremden Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder - unabhängig von der Todesursache - Todesfall später als ein Jahr nach dem Unfall erfolgt die Invaliditätsleistung nach dem zuletzt festgestellten Invaliditätsgrad (§ 7 I Abs. 5 AUB 88 / § 7 I Abs. 5 AUB 94 / 2.1.2.4 AUB 99).

Gliedertaxe
Invaliditätsstaffel
Leistungsarten / Unfallversicherung
Unfallrente
Unfallversicherung - private
Versicherungsfall / Unfallversicherung
|
|
Service:
Versicherungsdepot |
Versicherungslexikon |
Expertensuche | Diskussionsforum |
Suche
Versicherungsvergleich:
Autoversicherung |
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung |
Fondsgebundene Rentenversicherung | Gesetzliche Krankenkassen
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
|
Hausratversicherung
Lebensversicherung|
KFZ-Versicherung | Private Krankenversicherung
Privathaftpflichtversicherung | Rechtsschutzversicherung | Rentenversicherung
Risiko-Lebensversicherung
|
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Unfallversicherung | Wohngebäudeversicherung | Zusatzversicherung
News:
Allgemeines | Politik |
Urteile |
Unternehmen |
Gesundheit |
Lesermeinung
Versicherungsnetz: Startseite | Werbung |
Kontakt | Impressum |
Presse | Sitemap
Fair4U © 1996-2006