Die Jagdhaftpflichtversicherung
ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Dies gilt nicht nur
für Berufs- wie für Nichtberufsjäger, sondern auch für
Tagesjagdscheininhaber.
Die Haftpflichtversicherung bietet u. a. Schutz für
Haftpflichtansprüche aus dem Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und dem
Halten von Jagdhunden.
Gesetzlich vorgeschrieben sind Mindest-Deckungssummen
von 500.000 EUR für Personenschaden, 50.000
EUR für Sachschaden.