Die Key-Man-Police ist eine besondere Form der Lebensversicherung. Bei der Key-Man-Police versichert der Arbeitgeber sein eigenes Interesse am Leben eines besonders wichtigen, schwer ersetzbaren Arbeitnehmers ("key man" = "Schlüsselperson"), um mit der Versicherungssumme eine qualifizierte Ersatzarbeitskraft finanzieren zu können. Bezugsberechtigt aus der Lebensversicherung ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer ist lediglich Gefahrperson.