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Über einen Maklerpool (engl. "Zusammenschluss, Interessengemeinschaft") können unabhängige Versicherungsmakler bessere Courtagen oder überhaupt erst Zugang zu bestimmten Versicherungsprodukten erlangen. Der Versicherungsmakler tritt dabei dem Maklerpool bei und trifft mit diesem auch eine Courtagevereinbarung.
Allein der Maklerpool verhandelt und vereinbart die Modalitäten bzw. Courtagevereinbarungen mit den einzelnen Versicherungsunternehmen. Durch die Bündelung der Umsätze der angeschlossenen Makler ist der Maklerpool in einer besseren Verhandlungsposition und kann höhere Courtagen durchsetzen bzw. dauerhaft den Zugang zu einzelnen Versicherern ermöglichen. Oft ist nämlich die Zusammenarbeit der Versicherungsunternehmen mit Maklern aus Kostengründen von einem bestimmten Mindestumsatz abhängig.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, spezielle Versicherungsprodukte entweder mit den Versicherern gemeinsam oder vom Maklerpool eigenständig durch Kombination bzw. Bündelung verschiedener Tarife unterschiedlicher Versicherer zu entwickeln.
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