Die Betätigung in einem Ehrenamt gehört nicht zum
versicherten Risikobereich der Privathaftpflichtversicherung, auch wenn das
Ehrenamt als Privatperson - also nicht beruflich - übernommen
wird.
Schäden, die in der Ausübung des Ehrenamtes einem Dritten
zugefügt werden, sind daher hier nicht versichert, sondern werden im
Regelfall über die Haftpflichtversicherung der Organisation oder des
Vereins abgedeckt.