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Reisegepäckversicherung

Inhaltsübersicht
1. Umfang der Versicherung
2. Ausschlüsse
3. Geltungsbereich
4. Entschädigungsleistung
5. Versicherungssumme

Mit einer Reisegepäckversicherung wird das Reisegepäck gegen folgende Risiken versichert:

* Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet (Allgefahrendeckung);

*  während der übrigen Reisezeit für Abhanden kommen, Zerstörung oder Beschädigung durch
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung);
- Verlust - Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten - bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee - Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion - höhere Gewalt

* wenn Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird (den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie der Versicherte erreicht).

1. Umfang der Versicherung

Versichert sind in der Reisegepäckversicherung die Interessen des Versicherungsnehmers und der mitreisenden Familienangehörigen an deren Reisegepäck. 

Zum Reisegepäck zählen: 

* sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während einer Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden

* Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden

* Sachen, die dauernd außerhalb des Hauptwohnsitzes der Versicherten aufbewahrt werden (z.B. in Zweitwohnungen, Booten, Campingwagen), solange sie von dort aus zu Fahrten, Gängen oder Reisen mitgenommen werden

* sind Falt- und Schlauchboote sowie andere Sportgeräte, jeweils mit Zubehör, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden

* Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme, jeweils mit Zubehör, solange sie
- bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder
- in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder
- einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben sind oder
- sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes, eines Passagierschiffes oder in einer bewachten Garderobe befinden (Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall müssen in diesem Fall außerdem in einem verschlossenem Behältnis untergebracht sein, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet)

Für Pelze, Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn sie in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben sind.

 2. Ausschlüsse

Nicht versichert sind in der Reisegepäckversicherung die Gefahren:

- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlicher Ereignisse oder innerer Unruhen
- Kernenergie
- Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige , hoheitliche Eingriffe.

Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, 

- durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten Sachen, Abnutzung oder Verschleiß
- während des Zeltens oder Campings innerhalb des hierfür benutzten Geländes. 

3. Geltungsbereich

In der Reisegepäckversicherung besteht üblicherweise weltweiter Deckungsschutz. 

4. Entschädigungsleistung

Die Reisegepäckversicherung sieht für bestimmte Schäden prozentuale Entschädigungshöchstgrenzen vor. Diese werden maximal mit dem vertraglich vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme erstattet. Höchstgrenzen bestehen für Schäden an Pelzen, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall sowie an Foto-, Filmapparaten und tragbaren Videosystemen jeweils mit Zubehör, Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden sowie für Schäden durch Verlieren.

5. Versicherungssumme

Für die Versicherungssumme der Reisegepäckversicherung sollte der gesamte Wert des versicherten Reisegepäcks angesetzt werden. Im allgemeinen ist dies der Zeitwert (d.h. Abschlag vom Wiederbeschaffungswert wg. Alter, Abnutzung und Gebrauch). 





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