Mit Sachinbegriff wird eine Sachgesamtheit bezeichnet. Eine Sachgesamtheit besteht aus mehreren selbständigen Sachen, die unter einer einheitlichen Bezeichnung zusammengefasst und deren Wert und Funktionsfähigkeit durch ihre Vollständigkeit und funktionelle Bindung mitbestimmt wird. Sachinbegriff ist z.B. der "Hausrat" in der Hausratversicherung (vgl. § 1 Nr. 1 Satz 1 VHB 92).