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Ein Schadensfreiheitsrabatt (SFR) wird dem Versicherungsnehmer in der KFZ-Versicherung nach der Dauer der Schadensfreiheit eingeräumt. Der Schadensfreiheitsrabatt resultiert somit aus einem subjektiven (persönlichen) Gefahrenmerkmal, welches sich in diesem Fall zunächst erst einmal prämienmindernd auswirkt. Anhand des Schadensverlauf findet am Jahresende eine Überprüfung statt. Diese kann dann zu einer Neueinstufung in eine höhere oder niedrigere Schadensfreiheitsklasse führen. Ist der Versicherte mit der Neueinstufung nicht zufrieden, z.B. weil die Haftpflichtversicherung - wozu sie auch berechtigt ist- gegen den Willen des Versicherten einen Schaden reguliert hat, so kann der Versicherte gegen die Neueinstufung klagen.
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