Ein Sublimit ist eine weitere, spezielle Haftungsobergrenze im Rahmen
eines Versicherungsvertrages.
Beispiel: Ein Versicherer haftet vertraglich für Sachschäden bis 5.000.000
EUR (Limit für alle Sachschäden). Für Mietsachschäden ist diese Haftung auf
1.000.000 EUR begrenzt (Sublimit für Mietsachschäden).