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Für eine Tätigkeit als Tagesmutter, die im eigenen Haushalt fremde Kinder betreut, bieten einige Versicherer Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung. In der Regel ist dieses Risiko aufpreispflichtig und auf eine bestimmte Höchstzahl an Kindern beschränkt.
Ansich handelt es sich hier um ein berufliches Risiko, wird aber dennoch in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Die zur Betreuung übernommenen Kinder sind allerdings nicht hierüber mitversichert, für sie bleibt es beim Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung (soweit vorhanden) ihrer Eltern. Versichert sind aber Ersatzansprüche der Kinder gegen die Tagesmutter.
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