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Überschussbeteiligung

Als Überschussbeteiligung werden die Überschüsse bezeichnet, die Lebensversicherungsunternehmen ihren Versicherten in Form zusätzlicher Versicherungsleistung oder reduzierter Beiträge wieder zukommen lassen. Die Überschüsse entstehen dadurch, dass der Beitrag vorsichtiger kalkuliert wird, als tatsächlich notwendig. Im Wesentlichen entstehen Überschüsse aus:

Sterblichkeitsgewinn:

Der Sterblichkeitsverlauf bei den Versicherten ist günstiger als ursprünglich kalkuliert. Das kann einerseits an einer höheren Lebenserwartung der Versicherten bei Kapital- und Risikolebensversicherungen liegen, wodurch weniger vorzeitige Auszahlungen notwendig werden als vorausgeschätzt. Das kann aber andererseits auch an einer höheren Sterblichkeit bei Rentenversicherten liegen als kalkuliert, wodurch weniger lange Renten zu zahlen sind als nach der Sterbetafel berechnet.

Zinsgewinn:

Die Zinserträge der Versicherungsgesellschaft aus den im Deckungsstock zusammengefassten Vermögensanlagen fallen höher aus als im Rechnungszins berücksichtigt.

Kostengewinn:

Die im Beitrag einkalkulierten Kosten fallen geringer aus als erwartet. Die Gesamtkosten setzten sich zusammen aus Abschlusskosten (z. B. gezahlte Provisionen) und aus Verwaltungskosten. Die effektiven Abschlusskosten fallen häufig höher aus als die Kalkulierten, bei den Verwaltungskosten ist es umgekehrt, sodass sich insgesamt ein Kostengewinn ergibt.

Die Überschussbeteiligung wird im Verkauf durch Versicherungsverläufe und Angabe von Ablaufleistungen angegeben, muss aber immer als unverbindlich bezeichnet werden. Da dies jedoch immer erst nach Ablauf der meist jahrzehntelangen Laufzeiten der Versicherungsverträge feststeht, sollte die Werbung mit Überschussbeteiligungen mit Rücksicht auf den Vertrauensschutz der Kunden zurückhaltend betrieben werden. Eine Studie (Will, Goecke " Der Renditewettbewerb in der Lebensversicherung ") aus dem Jahr 2001 hat ergeben, dass bei den untersuchten Beispielrechnungen anhand von externen Unternehmensdaten aus dem Jahre 1999 die Rechnungen für 18 % der Kapitalversicherungen und für 30 % der Rentenversicherungen nicht nachvollziehbar waren. Auf Grund der schlechten Anlageergebnisse aus den Jahren 2000 und 2001 wird sich dieser Anteil eher erhöht haben. Diese schlechten Anlageergebnisse haben bei einigen Versicherern bereits zu einer berichtigten Kalkulation der möglichen Ablaufleistungen geführt, da ca. 80 % der Überschüsse mit dem Gewinn aus Kapitalanlagen erwirtschaftet werden.

In einer im Herbst 2000 vorgestellten Studie der Assekurata assekuranz Rating-Agentur GmbH in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Köln wird festgestellt, dass der entscheidende Faktor für die Ablaufleistung die Verzinsung des Deckungskapitals ist. Ein Prozentpunkt mehr in diesem Bereich bringt 15 % mehr Ablaufleistung, dagegen bedeutet eine Kostenersparnis von 1 % nur 3 % mehr Ablaufleistung.

Die Überschussbeteiligung wird in der Regel in Abrechnungsverbänden für einzelne Tarifformen ermittelt, um den unterschiedlich hohen Beitrag an den Überschüssen zu berücksichtigen. Dabei erhält jeder Lebensversicherungsvertrag seinen Anteil innerhalb des Abrechnungsverbandes in dem Maß, in dem er selber zur Entstehung von Überschüssen beigetragen hat. Das heißt, dass sich die Überschussbeteiligung überwiegend an den gezahlten Beiträgen und dem angesammelten Deckungskapital orientiert.

Beispiel:

Zinsgewinn:Gutschrift in % des Deckungskapitals; dadurch mit der Vertragslaufzeit ansteigend.

Risikogewinn:Gutschrift in % des Risikobeitrages oder in % der Versicherungssumme oder der Beitragssumme, dadurch mit der Vertragslaufzeit gleich bleibend.

Kostengewinn:Gutschrift wie beim Risikogewinn.


Ablaufleistung / Lebensversicherung

Deckungskapital

Gewinnsysteme

Lebensversicherungsantrag

Lebensversicherungsbeiträge

Prämienkalkulation

Überschussverwendung





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