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Umlagedeckungsprinzip

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger arbeiten im Gegensatz zum Kapitaldeckungsprinzip nach dem Umlagedeckungsprinzip. Danach werden die fälligen Versicherungsleistungen aus zeitgleich erhobenen Beiträgen der Versicherten getragen. Es entsteht allenfalls eine geringfügige zeitliche Differenz durch ein Sicherheitspolster aus angesparten Beiträgen, die in der Regel jedoch nicht mehr als ein bis zwei Monatsbeiträgen entsprechen. Volkswirtschaftlich hat dieses Prinzip in der Vergangenheit den Vorteil gehabt, unmittelbar Leistungen erbringen zu können, ohne Deckungsstöcke wie in der privaten Lebensversicherung erst aufbauen zu müssen. Das hat den Aufbau der gesetzlichen Rentenversicherung in der Nachkriegszeit unter dem Stichwort "Generationenvertrag" wesentlich erleichtert. Bedingt durch die demografische Entwicklung - längeres Lebensalter und kürzere Lebensarbeitszeiten - wird sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern in den nächsten Jahrzehnten erheblich zu Lasten der Beitragszahler verschlechtern. Nach dem Umlagedeckungsverfahren führt dies automatisch zu Beitragssteigerungen, womit der soziale Konsens des so genannten "Generationenvertrages" gefährdet ist.

Aus diesem Grund wurde auch die Neuordnung der gesetzlichen Rentenversicherung geplant, die sich im Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens niederschlägt. Einzelheiten zu den geplanten Änderungen des Rentenrechts finden sie unter dem Stichwort Altersversorgungund Rentenstrukturreform.


Altersversorgung

Deckungsstock

Generationenvertrag

Kapitaldeckungsprinzip

Rentenstrukturreform





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