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Das Umtauschrecht ist eine übliche Vereinbarung bei Risikolebensversicherungen, wonach diese innerhalb der ersten 10 Jahre der Vertragslaufzeit in eine Kapitallebensversicherung umgetauscht werden kann, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird. Das Umtauschrecht ist üblicherweise begrenzt auf maximal die in der Risikoversicherung vereinbarte Versicherungssumme.
Sinnvoll ist die Umtauschoption beispielsweise für die Zielgruppen junge Familien oder Existenzgründer, die den hohen Beitrag für eine ausreichende Kapitallebensversicherung zur Sicherung der Altersversorgung noch nicht aufbringen können, aber im Laufe der nächsten Jahre erwarten, durch Gehalts- bzw. Gewinnsteigerungen hierzu in der Lage zu sein. Durch den Abschluss der Risikolebensversicherung wird zunächst die Hinterbliebenen- und ggf. auch die Kreditabsicherung gewährleistet. Der Eintritt einer für die Risikoprüfung unter Umständen erheblichen Verschlechterung der Gesundheitssituation führt dann nicht dazu, dass eine Kapitallebensversicherung im Rahmen des Umtauschrechts abgelehnt oder mit Risikozuschlag belegt würde. Bedingt durch die andere Formen der Kapitalanlage wie z. B. Rentenversicherungen oder Investmentfonds verliert diese Form der Altersvorsorge jedoch zunehmend an Bedeutung und es werden Risikolebensversicherungen ohne Umtauschrecht bevorzugt, da sie preiswerter sind.
Beispiel: |
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Eine 30-jährige Frau; Versicherungssumme mit Bonus: 150.000 EUR; Dauer: 30 Jahre mit Umtauschrecht: 312,53 EUR ohne Umtauschrecht: 243,31 EUR |
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