http://www.versicherungsnetz.de/ Versicherungsvergleich Test Versicherungen Adressen Experte News Versicherungslexikon Impressum Suche im Versicherungsnetz
Ihr Versicherungsdepot - Verträge verwalten, optimieren und sparen - Jetzt registrieren!
Versicherungslexikon Versicherungslexikon
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Z - Begriff nicht gefunden?
 

Umwelthaftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen sind nach § 4 Ziff. I 8 AHB 94 vom Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen (Ausschlüsse / Haftpflicht).

Diese Ansprüche können durch eine spezielle Umwelthaftpflichtversicherung versichert werden.

Die Umwelthaftpflichtversicherung gliedert sich in 2 Varianten:

In der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung sind Schäden durch Umwelteinwirkungen versichert, die nicht von umweltrelevanten Anlagen (z. B. Wasserbehandlungsanlagen, chemischen Produktionsanlagen, Filteranlagen, Lageranlagen für Stoffe und dgl.) bzw. von Tätigkeiten an solchen Anlagen ausgehen. Solche Anlagen müssen nämlich gesondert im Umwelthaftpflicht-Modell versichert werden, das hierzu 5 Bausteine bietet.

Auerdem kann das sog. Regressrisiko wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen, die aus der Herstellung, Lieferung, Planung oder Montage von in den Bausteinen 1 - 5 genannten Anlagen resultieren (Umwelthaftpflicht-Regress / Haftpflicht).

Abweichend von der Versicherungsfalldefinition in § 5 AHB gilt hier nicht das Schadenereignis, sondern die erste nachprüfbare Feststellung des Schadens (sog. Manifestation) durch einen Geschädigten, den Versicherungsnehmer oder einen sonstigen Dritten als maßgeblicher Versicherungsfall. Dadurch soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass unter Umständen die genaue zeitliche Zuordnung, wann das Schadenereignis eingetreten ist, sehr schwierig und teils unmöglich ist. Dies gilt vor allem für Schadenverläufe, die sich über eine längere Zeit schleichend hinziehen, wie etwa beim Versickern von gewässerschädlichen Stoffen.

Schwere Umweltrisiken sind in der Umwelthaftpflichtversicherung vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Hier die wichtigsten Beispiele:
  • In der sog. "Klecker-Klausel" sind alle Schäden ausgenommen, die durch Verschütten, Abtropfen, Verdampfen, Ablaufen und ähnliche Vorgänge verursacht wurden.

  • Altlasten sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen.

  • Schäden aus der Produkthaftung.

  • Ansprüche wegen genetischer Schäden.

  • Schäden, die betriebsbedingt unvermeidbar, notwendig oder in Kauf genommen entstehen; d. h. es sollen nur Störfälle versichert sein, nicht hingegen das betriebliche Umweltrisiko aus dem "Normalbetrieb".


Ausschlüsse / Haftpflicht

Betriebshaftpflichtversicherung

Umweltinwirkung / Haftpflicht

Versicherungsfall / Haftpflicht

Versicherungsfall-Übersicht / Haftpflicht





Service: Versicherungsdepot | Versicherungslexikon | Expertensuche | Diskussionsforum | Suche
Versicherungsvergleich: Autoversicherung | Bauherrenhaftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung | Fondsgebundene Rentenversicherung | Gesetzliche Krankenkassen
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung | Hausratversicherung
LebensversicherungKFZ-Versicherung | Private Krankenversicherung
PrivathaftpflichtversicherungRechtsschutzversicherungRentenversicherung
Risiko-Lebensversicherung | Tierhalterhaftpflichtversicherung
Unfallversicherung | Wohngebäudeversicherung | Zusatzversicherung
News: Allgemeines | Politik | Urteile | Unternehmen | Gesundheit | Lesermeinung
Versicherungsnetz: Startseite | Werbung | Kontakt | Impressum | Presse | Sitemap
Fair4U © 1996-2006