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Die Unfallrente ist eine Leistungsart der privaten Unfallversicherung. Sie wird als eine Form der Invaliditätsleistung immer dann gewährt, wenn der Versicherte bei Eintritt des Unfalls das 65. Lebensjahr vollendet hat (§ 7 I AUB 88 / § 7 I AUB 94 / 2.1.2.1 AUB 99).
Die Berechnung der Unfallrente erfolgt auf der Basis der für den Invaliditätsfall vereinbarten Kapitalleistung: Für eine Kapitalleistung von 1.000 EUR ergeben sich folgende Jahresbeträge:
Berechnung der Unfallrente:
| Alter (bei Eintritt des Unfalls) | Jahresrente pro 1.000 EUR Kapitalleistung (in EUR) | Jahresrente pro 1.000 EUR Kapitalleistung (in EUR) |
| Männer | Frauen | |
| 65 | 106,22 | 87,89 |
| 66 | 110,52 | 91,34 |
| 67 | 115,08 | 95,08 |
| 68 | 119,90 | 99,13 |
| 69 | 125,01 | 103,52 |
| 70 | 130,41 | 108,29 |
| 71 | 136,12 | 113,46 |
| 72 | 142,16 | 119,08 |
| 73 | 148,57 | 125,16 |
| 74 | 155,38 | 131,75 |
| 75 und darüber | 162,65 | 138,89 |
Diese Jahresrentenbeträge gelten nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen von 1988 (§ 14 I AUB 88); sie können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde auch für bestehende Versicherungen geändert werden (§ 14 IV AUB 88). Nach AUB 94 liegt es im Ermessen der Versicherer, diese Tabelle mit konkreten Angaben über die Jahresrentenbeträge zu füllen (§ 14 I AUB 94).
Die Rentenzahlung beginnt mit dem Abschluss der ärztlichen Behandlung, spätestens mit Ablauf des auf den Unfall folgenden Jahres. Sie endet zum Ende des Vierteljahres, in dem der Versicherte stirbt. Die Zahlung erfolgt am 1. eines Vierteljahres im Voraus (§ 14 II AUB 88 / § 14 II AUB 94 / 2.1.2.3 AUB 99).
Der Versicherer hat das Recht, zur Überprüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Werden diese nicht unverzüglich beigebracht, ruht die Rentenzahlung (§ 14 II AUB 94).
Eine Neubemessung der Unfallrente ist innerhalb der ersten drei Jahre nach erstmaliger Rentenbemessung jährlich möglich (§ 14 III AUB 88 / § 14 III AUB 94).
Einige Versicherer bieten als Ergänzung zur Kapitalleistung bei Invalidität auf der Basis von Zusatzbedingungen (Besondere Bedingungen / Unfallversicherung) eine Zusatz-Unfallrente an, wenn der Invaliditätsgrad 50 % übersteigt. Sie wird vom Tage des Unfalls an lebenslang oder bis zum Ende des Monats, in dem der Invaliditätsgrad unterschritten wird, monatlich im Voraus entrichtet.
In letzter Zeit bieten Unfallversicherer die Unfallrente als eigenständiges Produkt an.

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