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| Versicherungslexikon | |
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| 1. | Unterschiede zur gesetzlichen Unfallversicherung |
| 2. | Rechtliche Grundlagen |
| 3. | Vertragsformen der privaten Unfallversicherung |
| 4. | Leistungsarten der privaten Unfallversicherung (§ 7 AUB 88/§ 7 AUB 94 / 2 AUB 99) |
| 5. | Leistungshöhe der privaten Unfallversicherung |
| 6. | Fälligkeit der Leistungen |
| 7. | Prämienstruktur |
Durch die private Unfallversicherung können Unfälle versichert werden, die
den Unfalltatbestand (Unfall) erfüllen und
zu einer bleibenden Körperschädigung geführt haben.
Zweck der privaten Unfallversicherung ist es, die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls, den ein Versicherungsnehmer erleidet, abzufangen. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung sollen insbesondere dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit des Verunfallten wiederherzustellen und/oder Einkommensverluste und Einbußen an Lebensqualität auszugleichen.
Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung versichert die private Unfallversicherung neben den beruflich bedingten auch außerberufliche Unfälle und gilt weltweit. Daneben kann auch Versicherungsschutz mit eingeschränktem Umfang gewährt werden, z. B. nur gegen Berufsunfälle oder nur gegen außerberufliche Unfälle (Ausschnittsdeckung).
Eine private Unfallversicherung kann für jede Person, beginnend mit der Geburt, abgeschlossen werden. Nicht versicherbar sind Pflegebedürftige und Geisteskranke, (Altersgrenzen / Unfallversicherung, Versicherbarkeit / Unfallversicherung).
Rechtsgrundlagen der privaten Unfallversicherung sind
das Versicherungsvertragsgesetz (insbesondere §§ 179-185 VVG),
die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) sowie
Zusatz- und Sonderbedingungen (Besondere Bedingungen / Unfallversicherung), die von den Versicherungsgesellschaften angeboten und in dem konkreten Unfallversicherungsvertrag vereinbart werden können.
In den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen wird u. a. bestimmt, was als Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung gilt (Leistungseinschluss / Unfallversicherung) und was nicht (Leistungsausschluss / Unfallversicherung).
Private Unfallversicherungen werden nach den versicherten Personengruppenunterschieden:
Einzelunfallversicherung (eine einzelne Person ist versichert),
Familienunfallversicherung (mehrere Personen sind versichert)
Kinderunfallversicherung (nur Kinder sind versichert) und
Gruppenunfallversicherung (eine fest umschriebene Gruppe ist versichert)
In der Einzel- und in der Familienunfallversicherung kann eine Familienvorsorge vereinbart sein (Familienvorsorge / Unfallversicherung).
Neben der Vollversicherung, die gegen sämtliche Unfallfolgen, die die AUB einschließen, Versicherungsschutz bietet, gibt es die so genannten Ausschnittsversicherungen, d. h. Vertragsformen, die nur bestimmte Tätigkeiten/Aktivitäten versichern, wie
die Freizeitunfallversicherung
die Insassenunfallversicherung
die Luftfahrt-Unfallversicherung
die Sportbootinsassen-Unfallversicherung
die Reiseunfallversicherung
die Dienstreise-Unfallversicherung
die Jagd-Unfallversicherung,
die Reiter-Unfallversicherung und
die Strahlen-Unfallversicherung.
Kernstück der Versicherungsleistungen ist die Invaliditätsleistung, deren Höhe sich in der Regel nach der Gliedertaxe bemisst. Sie muss Bestandteil jeder privaten Unfallversicherung sein.
Zusätzlich können u.a. vereinbart werden:
Todesfall-Leistung / Unfallversicherung
Übergangsleistung / Unfallversicherung
Tagegeld / Unfallversicherung
Krankenhaustagegeld / Unfallversicherung
Genesungsgeld / Unfallversicherung
Kurbeihilfe / Unfallversicherung
Schmerzensgeld / Unfallversicherung
Unfallrente
Sofortleistung / Unfallversicherung
Rettungsflug / Unfallversicherung
Bergungskosten / Unfallversicherung
Kosmetische Operation / Unfallversicherung
Die Leistungshöhe (->Unfallversicherungssumme) wird im Unfallversicherungsvertrag zwischen Versicherungsanbieter und Versicherungsnehmer vereinbart. Leistungseinschränkungen ergeben sich nach § 8 AUB 88/§ 8 AUB 94 / 3. AUB 99, wenn bei der durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung Krankheiten oder Gebrechen des Versicherungsnehmers mitgewirkt haben.
Die Versicherungsgesellschaften bieten für Leistungshöhe bzw. Leistungsumfang verschiedene Modelle bzw. Vertragsbestandteile an:
Die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR) kombiniert eine Risiko-Unfallversicherung mit einer Kapitalversicherung, d. h. der Versicherungsnehmer bzw. der Begünstigte (bei Tod des Versicherungsnehmers) erhält unabhängig von einer Unfalleistung während der Vertragsdauer die eingezahlten kapitalbildenden Beiträge zu einem vereinbarten Termin oder beim Tod des Versicherten erstattet.
Bei der Lohn- und Gehaltssummen-Unfallversicherung werden für den Leistungsfall keine festen Versicherungssummen vereinbart, sondern ein bestimmtes Vielfaches von der Jahreslohn- oder Gehaltssumme des Versicherungsnehmers.
Die dynamische Unfallversicherung passt die Leistungshöhe (und auch die Versicherungsprämien/-beiträge) an die allgemeine Einkommenssteigerung an.
Durch Einschluss von Mehrleistungen (Invaliditätsstaffel) können die Invaliditätsleistungen erhöht werden (evtl. Beitragszuschlag).
Durch Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel kann gegen einen Beitragszuschlag eine Progression des Leistungsanspruchs entsprechend der Höhe des Invaliditätsgrades vereinbart werden.
Nach Zugang sämtlicher Unterlagen ist der Versicherer verpflichtet,
bei Invaliditätsleistungen innerhalb von drei Monaten,
in allen anderen Fälleninnerhalb eines Monats
zu erklären, ob und in welcher Höhe er einen Leistungsanspruch anerkennt. Die Leistung muss dann innerhalb von zwei Wochen erfolgen (§ 11 I AUB 88/§ 11 I AUB 94 / 9.1 AUB 99).
Eine Vorauszahlung der Invaliditätsleistung vor Abschluss eines Heilverfahrens ist nur dann möglich, wenn eine Todesfallsumme versichert ist (§ 11 II AUB 88/§ 11 II AUB 94 / 9.2 AUB 99).
Die Prämienhöhe (Unfallversicherungsbeitrag) für eine private Unfallversicherung richtet sich nach:
dem Alter (Altersgrenzen / Unfallversicherung; Erwachsene zahlen höhere Beiträge als Kinder),
dem Deckungsumfang (eine Vollversicherung erfordert höhere Beiträge als eine Ausschnittsversicherung),
der Höhe der Versicherungssumme
dem Beruf bzw. der Tätigkeit des Versicherungsnehmers (Gefahrengruppen),
der Versicherungsdauer (für kurzfristige Unfallversicherungen werden höher Beiträge erhoben als für langfristige),
der Vertragsgestaltung (Einzelverträge sind teuerer als Gruppenverträge),
dem Leistungsumfang (z. B. Beitragszuschläge für Mehrleistungen oder progressive Invaliditätsstaffel).
den vereinbarten Leistungsarten / Unfallversicherung
Der Beitrag für einen vergleichbaren Versicherungsschutz weist mitunter Differenzen auf, die den doppelten bis dreifachen Beitragssatz ausmachen. Ein Vergleich mehrerer Versicherungsgesellschaften vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist daher anzuraten.

Ausschnittsversicherung / Unfallversicherung
Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen
Besondere Bedingungen / Unfallversicherung
Familienvorsorge / Unfallversicherung
Invaliditätsleistung / Unfallversicherung
Leistungsarten / Unfallversicherung
Leistungsausschluss / Unfallversicherung
Leistungseinschluss / Unfallversicherung
Leistungseinschränkung / Unfallversicherung
Unfallversicherung
Unfallversicherungssumme
Unfalltod-Zusatzversicherung
Vollversicherung / Unfallversicherung
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