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Verbundene Lebensversicherung

Die verbundene Lebensversicherung kann als Kapitallebensversicherung oder als Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Im Gegensatz zur einfachen Lebensversicherung wird die Versicherung jedoch auf das Leben von zwei statt nur einer Person abgeschlossen. Die Versicherungsleistung wird fällig, sobald eine von beiden versicherten Personen verstirbt oder (bei der Kapitallebensversicherung) wenn der Ablauf erreicht wird.

Anwendung findet diese Form der Lebensversicherung oft bei Ehepaaren, da durch die verbundene Lebensversicherung die Familie finanziell abgesichert wird, falls einer der Ehepartner vorzeitig verstirbt. Häufig wird bei der Beratung von Kunden übersehen, dass nicht nur der Versorger einer Familie (der Elternteil mit dem Haupteinkommen) bei seinem Versterben einen finanziellen Bedarf auslöst, sondern auch der andere Teil, z. B. durch die notwendige Versorgung gemeinsamer Kinder, die bis zu einer Berufsaufgabe des Versorgers führen kann. Ebenso kann eine laufende Immobilienfinanzierung, die auf zwei vorhandenen Einkommen basiert, einen erhöhten finanziellen Bedarf auslösen.

Eine weitere Zielgruppe der verbundenen Lebensversicherung sind Gesellschafter einer Firma, die ihre Arbeitskraft gegenseitig absichern wollen, sodass beim vorzeitigen Ableben eines Gesellschafters der jeweils überlebende Teil Verpflichtungen weiter tragen oder auch einen Ersatzgeschäftsführer einstellen kann.

Die verbundene Lebensversicherung ist meist vergleichsweise etwas günstiger kalkuliert als zwei unabhängige Lebensversicherungen auf die jeweiligen Personen, da die Todesfall-Leistung bei der verbundenen Lebensversicherung nur einmal fällig werden kann.


Kapitallebensversicherung

Risikolebensversicherung





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