Unter einer Verfügung von hoher Hand wird eine berechtigte oder unberechtigte Maßnahme der Staatsgewalt verstanden (z.B. Beschlagnahme). Schäden durch eine Verfügung von hoher Hand sind in verschiedenen Versicherungssparten, z.B. in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung von der Erstattung ausgeschlossen.