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Wird jemand durch ein Kraftfahrzeug geschädigt, das nicht nach den entsprechenden Gesetzen versichert ist oder durch den Tatbestand der Fahrerflucht nicht ermittelt werden konnte, muss der Geschädigte anschließend nicht unbedingt mit leeren Händen dastehen. Der 1963 gegründete Verein Verkehrsopferhilfe (Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg) kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhelfen.
Die Verkehrsopferhilfe zahlt, als wäre der Schädiger mit den gesetzlichen Mindestdeckungssummen
2,5 Mio. EUR pro Person, maximal jedoch 7,5 Mio. EUR für Personenschäden
500.000 EUR für Sachschäden
50.000 EUR für Vermögensschäden
versichert. Allerdings tritt sie nur ein, wenn der Geschädigte anderweitig keinen Ersatz erhalten kann (z. B. Privatvermögen des Schädigers, Krankenkasse, Vollkaskoversicherung u. a.). Besondere Bedingungen gelten bei Unfällen mit Fahrerflucht. Nicht ersetzt werden Schäden am Kraftfahrzeug.

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