http://www.versicherungsnetz.de/ Versicherungsvergleich Test Versicherungen Adressen Experte News Versicherungslexikon Impressum Suche im Versicherungsnetz
Ihr Versicherungsdepot - Verträge verwalten, optimieren und sparen - Jetzt registrieren!
Versicherungslexikon Versicherungslexikon
  A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Z - Begriff nicht gefunden?
 

Vermögensschaden/ Haftpflicht

Die Allgemeine Haftpflichtversicherung unterscheidet den Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Der Gesetzgeber des BGB kennt eine solche Einteilung nicht, sie ist rein versicherungsrechtlicher Natur.

Ein Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht. Man spricht bei diesen Schäden auch von den sog. "echten"Vermögensschäden. Gemeint sind hier etwa Ersatzansprüche aus entgangenem Gewinn, der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Wettbewerbsrechtsverletzung, aber auch bei Ersatzansprüchen wegen finanzieller Verluste z.°B. auf Grund einer Falschberatung durch einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater.

Davon abzugrenzen sind die sog. "unechten" Vermögensschäden, die auch "Vermögensfolgeschäden" genannt werden. Hierbei handelt es sich um Ersatzansprüche, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen.

Beispiel:

Die einem Verletzten entstandenen finanziellen Einbußen bzw. Aufwendungen infolge seiner Verletzung - etwa Verdienstausfall - sind Vermögensfolgeschäden des erlittenen Personenschadens.

Die "unechten" Vermögensschäden sind immer in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung mitversichert, die "echten" nur dann, wenn die Mitversicherung von Vermögensschäden vereinbart ist. In der Regel sind die Deckungssummen für Vermögensschäden deutlich geringer als für Personen- oder Sachschäden.

Für beratende Tätigkeiten (Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater usw.) gibt es spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, weil für diese Berufe die "echten" Vermögensschäden im Vordergrund stehen, wenn sie wegen Beratungsfehlern in Regress genommen werden.





Service: Versicherungsdepot | Versicherungslexikon | Expertensuche | Diskussionsforum | Suche
Versicherungsvergleich: Autoversicherung | Bauherrenhaftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung | Fondsgebundene Rentenversicherung | Gesetzliche Krankenkassen
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung | Hausratversicherung
LebensversicherungKFZ-Versicherung | Private Krankenversicherung
PrivathaftpflichtversicherungRechtsschutzversicherungRentenversicherung
Risiko-Lebensversicherung | Tierhalterhaftpflichtversicherung
Unfallversicherung | Wohngebäudeversicherung | Zusatzversicherung
News: Allgemeines | Politik | Urteile | Unternehmen | Gesundheit | Lesermeinung
Versicherungsnetz: Startseite | Werbung | Kontakt | Impressum | Presse | Sitemap
Fair4U © 1996-2006