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Nach den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" sind in der Wohngebäudeversicherung Schäden versichert, die durch
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung
Leitungswasser
Sturm und Hagel
entstehen. Jede dieser drei Gefahrengruppen kann auch einzeln versichert werden. Darüber hinaus besteht bedingungsgemäß Versicherungsschutz auch für Schäden, die durch Frost- oder sonstigen Bruchschäden an Rohren verursacht werden. Zusätzlich können gegen Vereinbarung Elementarschäden oder weitere Gefahreneinschlüsse, wie beispielsweise Überspannungsschäden oder Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte, versichert werden.

Elementarschäden / Wohngebäude
Frost / Wohngebäude
Rohrbruch / Wohngebäude
Versicherte Schäden / Wohngebäude
Zusätzliche Einschlüsse / Wohngebäude
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