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Beispiel: |
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Ein VN fährt mit dem Fahrrad auf dem Gehweg einen Fußgänger an, der sich beim Sturz verletzt. Der Verletzte macht Schmerzensgeld und Schadenersatz für eine beschädigte Hose geltend. |
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Beispiel: |
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Ein Architekt berechnet die Statik eines Dachstuhls falsch. 3 Monate nach Errichtung stürzt der Dachstuhl ein. Herabfallende Dachziegel verletzen einen Bewohner des Hauses. Der Eigentümer und der Bewohner machen Schadenersatzansprüche geltend. Es besteht Versicherungsschutz, wenn der Verstoß (hier Planungsfehler) und der darauf beruhende Schadeneintritt während Wirksamkeit der Versicherung stattgefunden haben. |
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Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der auf einem Verstoß während der Wirksamkeit der Versicherung beruhende Schaden erst nach Beendigung des Versicherungsvertrages eintritt (allerdings i. d. R. zeitlich begrenzt Nachhaftung).
Beachte: |
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Liegt der Planungsfehler (Verstoß) vor dem Beginn der Versicherung und tritt der darauf beruhende Schaden während der Wirksamkeit der Versicherung ein, besteht kein Versicherungsschutz, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden! (Rückwärtsversicherung ) Hintergrund: Ursache (Verstoß) und Wirkung (Schaden) fallen bei diesen Berufsgruppen häufig zeitlich auseinander; Schäden, die aus einer vor der Versicherung liegenden Tätigkeit resultieren, sollen aber im Regelfall nicht versichert werden. |
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Beispiel: |
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Ein Architekt gibt 1990 seinen Beruf auf. Nach Ablauf der Nachhaftungszeit (z. B. drei Jahre) seiner Berufshaftpflichtversicherung wird er von einem ehemaligen Kunden wegen eines Planungsfehlers in Anspruch genommen, der ihm 1989 unterlaufen ist und 1994 zu einem Schaden geführt hat. Hintergrund: Versicherer wollen bei Verwendung dieser Versicherungsfalldefinition ein sog. "Spätschaden-Risiko" vermeiden, wenn zwischen Ursache und Schaden erhebliche Zeiträume vergehen können. |
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Beispiel: |
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Aus einem Sammelbehälter tritt über längere Zeit unbemerkt Öl aus und versickert in der Erde. Etliche Zeit später bemerkt ein benachbarter Brunnenbetreiber, dass das geförderte Wasser öl-kontaminiert ist und stellt Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher. Hintergrund: Gerade bei Umweltschäden ist häufig nicht genau rekonstruierbar, wann genau der Schaden durch die Umwelteinwirkung eingetreten ist. |
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Nachhaftung
Rückwärtsversicherung
Anmerkung 1:
Anm.: Fetter Rahmen = Versicherungsfall; VN =
Versicherungsnehmer
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