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In der Haftpflichtversicherung versteht man unter einem Versicherungsfall zunächst jenen Vorgang, der Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Versicherten auslöst.
Schadenereignistheorie (Sofortsicherung)
Für die Allgemeine Haftpflichtversicherung kommt es gem. § 5 Ziff. I AHB auf das so genannte Schadenereignis an, d. h. das Ereignis, auf Grund dessen der Dritte zu Schaden gekommen ist und durch das die Haftung des Verursachers ausgelöst wird. Praktisch ist dies in der Regel die Verletzung des Dritten oder der Eintritt eines Sachschadens.
Verstoßtheorie (Zukunftssicherung, Vorwärtsdeckung)
Anders kommt es in der
Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung
und in der
Architekten-Haftpflichtversicherung
nicht auf das Schadenereignis, sondern auf den
Verstoß an, der die Haftung des
Versicherten auslöst.
Der Grund dafür ist, dass der
Verstoß gegen berufliche Sorgfaltspflichten und das daraus resultierende
Schadenereignis zeitlich häufig sehr weit auseinander fallen, sodass der
Versicherer gegebenenfalls für einen Schaden eintreten müsste, der
gar nicht während der Wirksamkeit der Versicherung - sondern z. B.
lange vorher - verursacht wurde.
Beispiele: |
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Der Architekt begeht bei der Planung einen statischen Konstruktionsfehler, auf Grund dessen vier Jahre später der Dachstuhl einsackt und repariert werden muss. Der Anwalt berät seinen Mandanten unrichtig, woraufhin ein Jahr später dessen Prozess verloren geht. |
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Theorie der ersten Feststellung /- Anspruchserhebung (Manifestation)
In der Umwelthaftpflichtversicherung gilt noch eine andere Definition des Versicherungsfalls: Hier ist maßgeblich die erste nachprüfbare Feststellung eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens (so genannte Manifestation). Die Feststellung kann vom Geschädigten selbst, dem Versicherungsnehmer oder einem Dritten getroffen werden. Mit dieser Definition sollte dem besonderen Umstand Rechnung getragen werden, dass Umweltschäden häufig schleichend eintreten und der genau Zeitpunkt des Schadeneintritts schwer feststellbar ist.

Versicherungsfall-Übersicht / Haftpflicht
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