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Der Versicherungsfall kann in der Lebensversicherung durch folgende Ereignisse entstehen:
Tod der versicherten Person
Ablauf der Versicherung
Erleben des vereinbarten Endalters
Rückkauf
Heirat des mitversicherten Kindes in der Aussteuerversicherung
Dazu kommen in den gängigen Zusatzversicherungen die Ereignisse
Unfall-Tod
Eintritt der Berufsunfähigkeit
Eintritt der Pflegebedürftigkeit
als weitere Möglichkeiten für den Eintritt des Versicherungsfalls.
Der Eintritt des Versicherungsfalls infolge Tod oder eines der in den Zusatzversicherungen versicherten Ereignisses ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Es sind jedoch keine Rechtsfolgen gesetzlich vorgesehen, wenn diese Frist nicht eingehalten wird. Bei Unfalltod ist der Eintritt innerhalb von zwei Tagen anzuzeigen. Dem Versicherer ist die Original-Police und ein geeigneter Nachweis über den Eintritt eines versicherten Ereignisses vorzulegen.
Als Nachweise dienen
bei Tod: amtliche Sterbeurkunde und ein ärztliches Zeugnis zur Todesursache und ggf. zum Krankheitsverlauf, der zum Tod geführt hat,
bei Unfall-Tod: zusätzlich zu den bei Tod genannten Unterlagen ein Unfallbericht,
bei Berufsunfähigkeit oder Pflegefall: Arztberichte und bei Pflege zusätzlich eine Bescheinigung des mit der Pflege Beauftragten über Art und Umfang der Pflegemaßnahmen,
bei Erlebensfall (in der Rentenversicherung): regelmäßiger Nachweis des Rentenberechtigten, dass er noch lebt,
bei Heirat (in der Aussteuerversicherung): Geburts- und Heiratsurkunde.

Ausbildungs- und Aussteuerversicherung
Unfalltod-Zusatzversicherung
Zusatzversicherung / Lebensversicherung
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