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Versicherungsort in der Hausratversicherung ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nur innerhalb dieses Versicherungsortes. Im Rahmen der Außenversicherung wird der Versicherungsschutz jedoch erweitert. Zur Wohnung gehören ferner auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück. Es besteht auch Versicherungsschutz in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen genutzt wird. Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Hausgemeinschaftsräumen versichert. Nicht zur Wohnung gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden.

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