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Ein Versicherungsvertrag wird abgeschlossen, um bestimmte, nicht vorhersehbare Risiken, wie die Haftpflicht, einen Unfall oder die Betriebsunterbrechung, durch Zahlung von Prämien auf ein Versicherungsunternehmen zu übertragen. Die Risiken werden durch die Prämien in Kosten umgewandelt und damit für den Versicherungsnehmer kalkulierbar. Dadurch werden die wirtschaftlichen Folgen für den Versicherungsnehmer in Grenzen gehalten.
Dabei haben die beiden Vertragsparteien bestimmte Pflichten einzuhalten. Diese sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt.
Für die Versicherungsgesellschaften gilt zusätzlich das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Dort sind die Rechtsformen der Versicherer festgelegt und zudem bestimmte Voraussetzungen für den Geschäftsbetrieb und die finanziellen Grundlagen zur Sicherung der jederzeitigen Erfüllbarkeit der eingegangenen Verpflichtungen.
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