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Die Versicherungssumme ist der im Versicherungsvertrag festgelegte Kapitalbetrag, der im Todesfall oder Erlebensfall der versicherten Person ausgezahlt wird.
Die Versicherungssumme beträgt in der Regel wenigstens 2.500 EUR. Die Höchstssumme ist unbegrenzt, allerdings wird je nach Eintrittsalter und Höhe der Summe eine ärztliche Untersuchung notwendig.
Folgende Kriterien sollten die Höhe der Versicherungssumme für den Todesfall bestimmen:
Wer muss versorgt werden und wie hoch sind die Versorgungsansprüche aus Witwenrente, Halbwaisenrente, Betriebsrenten usw.?
Wie viel Vermögen ist vorhanden und in welcher Höhe ist es belastet?
Wie viel Kapital wäre notwendig, um die finanziellen Belastungen / Schulden zu tilgen und den Hinterbliebenen eine Versorgung aus der Versicherungssumme sicherzustellen?
Wenn der Antragsteller Kinder hat, stellt sich zudem die Frage, wie lange sie versorgt werden müssen (Schule, Ausbildung).
Kann der hinterbliebene Ehegatte/Partner möglicherweise selbst zum Lebensunterhalt beitragen?
Entscheidend für die ausreichende Versorgung der Hinterbliebenen ist die angemessene Höhe der Versicherungssumme. Diese sollte sich ausschließlich nach den oben genannten Kriterien richten. Risikolebensversicherungen bieten hier mit günstigen Beiträgen ausreichenden Versicherungsschutz für den Todesfall, eventuell in Kombination mit einer Direktversicherung.
Folgende Kriterien sollten die Höhe der Versicherungssumme für den Erlebensfall bestimmen:
Wofür wird die Erlebensfall-Leistung benötigt?
Altersversorgung: Welche Versorgungslücke besteht zwischen dem Nettoeinkommen und sonstigen zu erwartenden Versorgungen (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung u. a.)?
Kredit-/Hypothekentilgung: Wie hoch ist die zu tilgende Summe?
Anschaffungen: Wie hoch ist der finanzielle Bedarf für geplante Anschaffungen?
Geldanlage: Ist die Anlage in einer Lebensversicherung günstiger als in anderen vergleichbar sicheren Geldanlagen?
Steuerliche Fragen: Ist ein Abzug der Beiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen noch möglich?

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