Kommunale Versorgungskassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landesinnenministers unterstehen und für ihre Mitglieder (öffentliche Arbeitgeber) die Berechnung und Zahlung von beamtenrechtlichen Versorgungsleistungen übernehmen. Finanziert werden diese Kassen im Umlageverfahren durch Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteile.