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Versorgungslücke Rentenversicherung

Die Altersversorgung wird in Deutschland für abhängig Beschäftigte durch die "3 Säulen"

sichergestellt.

Bekanntlich kann die gesetzliche Altersversorgung nicht das volle, während des aktiven Berufslebens erzielte Einkommen gewähren. Die Differenz zwischen der Renten-/Pensionsleistung und dem letzten Arbeitseinkommen wird auch als Versorgungslücke bezeichnet und beträgt mindestens 36 %, in der Regel deutlich mehr.

Beispiel:

Ein so genannter "Eckrentner" erhält 1.118 EUR Altersrente. Sein letztes Arbeitseinkommen betrug netto 2.323 EUR. Die Versorgungslücke beträgt 1.205 EUR monatlich.

Bei der Beratung zur Schließung der Versorgungslücke durch eine private Vorsorge mit Hilfe der Privaten Rentenversicherung muss beachtet werden, dass eine ausreichend hohe Abdeckung angeboten wird. So reicht es nicht aus, einem heute 40-jährigen Arbeitnehmer gemäß dem obigen Beispiel eine Rentenversicherung anzubieten, die mit Gewinnbeteiligung die vorhandene Versorgungslücke von 1.205 EUR abdeckt. Da bis zum Beginn der Altersversorgung mit Alter 65 eine inflationsbedingte Abwertung der Leistungen auch aus der Rentenversicherung zu erwarten ist, muss diese bei der Berechnung berücksichtigt werden. Dies ist zum einen möglich durch die Vereinbarung einer Dynamischen Lebensversicherung. Zum anderen ist dies aber auch durch Hochrechnung einer zu erwartenden Inflationsrate möglich:


Mit diesem Faktor (im Beispiel 2,09) ist die heute vorhandene Versorgungslücke (im Beispiel 1.205 EUR) zu multiplizieren, um den Betrag zu erhalten, den beispielsweise eine private Rentenversicherung einschließlich Gewinnbeteiligung erbringen müsste, um eine volle Absicherung des heutigen Nettoeinkommens sicherzustellen.

Beispiel:

Versorgungslücke nach heutigem Stand 1.205 EUR x 2,09 = 2.158 EUR in 25 Jahren. Der Beitrag für eine solche Rentenversicherung beträgt für einen heute 40- jährigen Mann 462 EUR (Frau: 512 EUR) monatlich und erbringt eine garantierte Rente von 949 EUR (Frau: 933 EUR) monatlich und 2.518 EUR mit Gewinnbeteiligung. Hier handelt es sich um eine teildynamisch steigende Rente, da Inflation während der Rentenbezugszeit nicht aufhört.


Private Rentenversicherung

Dynamische Lebensversicherung





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