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Versorgungswerk der Presse

Das Versorgungswerk der Presse ist eine berufsständische Versorgungseinrichtung und versichert hauptsächlich Angehörige der Presse. Fest angestellte Redakteure bei Tageszeitungen und Zeitschriften sind über das Versorgungswerk auf Grund des "Tarifvertrags über die Altersversorgung für Redakteure an Zeitschriften" pflichtversichert. Bei pflichtversicherten Redakteuren werden die zu leistenden Beiträge je zur Hälfte vom Redakteur und vom Verlag getragen.

Daneben gibt es aber auch freiwillige Versicherungen, die darüber hinaus für alle Angehörigen von Kommunikationsberufen in Frage kommen. Zu diesen Berufen gehören:

Zusätzlich können auch Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren freiwillig mitversichert werden, sowie alle, die bereits eine bestehende Versicherung über das Versorgungswerk der Presse haben.

Das Versorgungswerk der Presse hat in erster Linie die Aufgabe, Lebensversicherungen - Kapital-, Risikolebens- und Rentenversicherungen - für die oben aufgeführten Berufsgruppen zu beschaffen. Es ist also nicht selbst Versicherer, sondern hat mit drei großen Versicherungsgesellschaften Verträge geschlossen, nach denen diese Gesellschaften gemeinsam den Versicherungsschutz übernehmen. Die im Rahmen eines eigenen Abrechnungsverbandes dem Versorgungswerk zufließenden Überschüsse kommen - im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungsverträgen - voll dem Versicherungsnehmer zugute, da das Versorgungswerk kein eigenes Gewinnstreben verfolgt.

Eine ganze Reihe sonst üblicher Einschränkungen bei Lebensversicherungsverträgen, wie innere Unruhen, Strahlenrisiko, Kriegsgefahr im Ausland usw. gelten hier nicht, wenn der Versicherungsfall während der Ausübung einer journalistischen Tätigkeit eintritt.

Da das Versorgungswerk der Presse mit einem minimalen Verwaltungsaufwand auskommt, keine Beitragsrechnungen verschickt usw., sind die Versicherungsprämien im Vergleich zu anderen Formen der Lebensversicherung sehr günstig. Zudem fällt die Gewinnbeteiligung in vollem Umfang den Versicherten zu.

Das Versorgungswerk der Presse ist zwar eine berufsständische Einrichtung, dennoch kann der Versicherungsnehmer aber bei einem Berufswechsel den Versicherungsvertrag ohne weiteres fortsetzen. Umgekehrt ist bei freiwillig Versicherten eine Umwandlung in eine obligatorische Versicherung möglich, wenn z. B. ein bisher freiberuflich tätiger Journalist - als freiwillig Versicherter - eine Stelle als Redakteur annimmt und sich damit obligatorisch beim Versorgungswerk der Presse versichern muss.





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