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Unter dem Begriff Verweisung wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. in der gesetzlichen Rentenversicherung verstanden, dass eine berufsunfähige Person auf einen anderen als den bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf verwiesen werden kann ("abstrakte Verweisung"). Maßgeblich ist hierfür beispielsweise in den Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der § 2 Abs. 1 BUZ (MB):
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."
Dabei spielt es eine Rolle, ob ein andersartiger Beruf für die versicherte Person zumutbar ist. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit spielen die Ausbildung und das beruflich erworbene Wissen, die Arbeitsinhalte und die Gehaltseinstufung eine Rolle. Übertrieben gesagt darf ein angestellter Arzt nicht auf einen Beruf als Pförtner verwiesen werden. Es spielt jedoch keine Rolle, ob beispielsweise durch die Arbeitsmarktsituation bedingt eine entsprechende Stelle auch tatsächlich erhältlich ist.
Hiervon besonders betroffen sind ältere Versicherungsnehmer. Einige Gesellschaften haben diese Situation inzwischen durch die Aufnahme neuer Bedingungen verbessert. Angeboten werden verschiedene abgestufte Maßnahmen wie z. B.:
der völlige Verzicht auf abstrakte Verweisung
der Verzicht auf abstrakte Verweisung ab einem bestimmten Alter
der Verzicht auf Verweisung während einer Umschulungsmaßnahme
Wiedereingliederungshilfen
Außerdem ist eine Verweisung in jedem Fall möglich, wenn konkret tatsächlich eine andere Berufstätigkeit ausgeübt wird, die mit der bisherigen vergleichbar und damit zumutbar ist ("konkrete Verweisung"). Diese Möglichkeit bietet der Versichertengemeinschaft Schutz vor der Ausnutzung des Versicherungsschutzes, da diese Fälle nicht dem Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechen.
Die abstrakte Verweisung wird in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung von manchen Gesellschaften ausgeschlossen, was den Wert der abgeschlossenen Versicherung erhöht. Nicht umsonst ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Versicherungsart, bei der es im Leistungsfall besonders häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über das Ausmaß einer Leistungspflicht kommt. Für die Kundenberatung ist eine Aufklärung über die Verweisungsmöglichkeiten besonders wichtig, um falsche Vorstellungen vom Umfang der Versicherungsleistung zu vermeiden.

Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
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