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Auf Grund der oft relativ hohen Beiträge und der langen Laufzeit einer Lebensversicherung kann es vorkommen, dass ein Vertrag durch Zahlungsschwierigkeiten des Kunden gefährdet wird. Die bei anderen Versicherungszweigen nahe liegende Konsequenz der Vertragskündigung ist in der Lebensversicherung mit großen Nachteilen für den Kunden verbunden, da ihm nur der Rückkaufswert zusteht. Dieser liegt in den ersten Jahren nach Vertragsschluss wegen der hohen Abschluss- und Verwaltungskostenbelastung zu Beginn eines Vertrages unter den eingezahlten Beiträgen und ist auch in späteren Jahren deutlich niedriger, als der Kunde bei Summierung der eingezahlten Beiträge und einer marktüblichen Verzinsung erwarten würde.
Deshalb kommt es neben einer guten Beratung vor Abschluss der Lebensversicherung auch auf eine besondere Beratung zur Vertragserhaltung bei Zahlungsschwierigkeiten an. Möglichkeiten hierfür sind
Umstellung der Zahlungsweise in kleinere Raten,
Stundung von Beiträgen,
Vorübergehende Reduzierung auf Risikobeiträge,
Herabsetzung der Versicherungssumme,
Ausschluss von Zusatzversicherungen,
Verrechnung mit bereits erzielten Überschüssen,
Policendarlehen,
Verlängerung der Versicherungsdauer,
Beitragsfreistellung.
Die Umstellung der Zahlungsweise kommt in Betracht, wenn bislang in größeren Raten gezahlt wurde (z. B. jährlich) und nur eine vorübergehende Zahlungsschwierigkeit auftritt. Auch die Stundung von Beiträgen kann nur vorübergehend wirken.
Bei einer vorübergehenden Reduzierung auf den Risikobeitrag zahlt der Kunden nur den Risikoanteil. Der Sparanteil wird später nachgezahlt.
Als dauerhafte Beitragsreduzierung wirkt die Herabsetzung der Versicherungssumme, die aber zu einer Verminderung des Versicherungsschutzes führt. Das Gleiche gilt für den Ausschluss von Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Unfalltod-Zusatzversicherung).
Die Verrechnung mit bereits erzielten Überschüssen senkt die Ablaufleistung einer Lebensversicherung. Das Policendarlehen ist eine Vorauszahlung auf bereits angesammeltes Deckungskapital (Sparanteile und Überschüsse), ist aber wie ein Darlehn mit Zinsen entweder zurückzuzahlen oder mit der später fälligen Versicherungsleistung zu verrechnen.
Die Verlängerung der Versicherungsdauer führt zu einer Reduzierung des Beitrags, ist aber z. B. dann nicht möglich, wenn die Lebensversicherung ohnehin mit einer langen Laufzeit ausgestattet war.
Die Beitragsfreistellung ist nach Kündigung und Rückkauf die einschneidendste Vertragsveränderung. Sie ist meist erst ab einer Mindestlaufzeit möglich, während derer ein ausreichend großes Deckungskapital aufgebaut werden konnte (z. B. zwei bis drei Jahre). Die Lebensversicherung wird zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung von der vereinbarten Versicherungssumme umgestellt auf die sehr viel niedrigere beitragsfreie Summe, sodass im Ergebnis der Versicherungsschutz deutlich reduziert wird.

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