Die Zeitwertversicherung kommt in Betracht, wenn der Versicherungswert weniger als 40 % des Neuwertes beträgt. Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert der versicherten Sache, von dem ein Abzug entsprechend ihrem durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand vorgenommen wird.
In einigen Versicherungszweigen gibt es so genannte Zeitwertlisten, zum Beispiel in der Fahrzeugversicherung.