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Eine Person mit berechtigtem Interesse (z. B. ein Geschädigter) kann bei Unkenntnis den Haftpflichtversicherer des Schädigers über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Die bundesweit einheitliche Servicenummer lautet 0180/25026. Der Anrufer sollte folgende Angaben bereithalten:
eigenen Namen und Anschrift
amtliches Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs mit Länderkennung
Namen des gegnerischen Fahrzeughalters (nicht zwingend)
Unfalldatum
Unfall-Land
Ist das Kennzeichen in der Datenbank des Zentralrufs enthalten, so erhält der Geschädigte den Namen der gegnerische Haftpflichtversicherung und die Vertragsnummer sofort mitgeteilt. Anderenfalls werden die Angaben beim Kraftfahrtbundesamt recherchiert und er kann innerhalb 24 Stunden die gewünschte Auskunft erhalten. Der Geschädigte kann mit Hilfe dieser Angaben unter Umständen seinen Direktanspruch beim Versicherer geltend machen.
Adresse:
Zentralruf der Autoversicherer
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel: 0180/25026
Fax: 040/33965401
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