Der Gläubiger in einem Abtretungsgeschäft wird auch
Zessionar, der Schuldner Zedent genannt.
Fachbegriff für die Übernahme von Haftung im Rahmen eines
Rückversicherungsvertrages. Diese Haftung konkretisiert sich im
Schadenfall, wenn der
Zessionar seinen Anteil am
Schaden des Zedenten zu tragen
hat.