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Bei der Wohngebäudeversicherung unterscheiden die "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" in zwei Arten von Zubehör. Erstens in mitversichertem Zubehör und zweitens in weiterem Zubehör, das nur auf Grund besonderer Vereinbarung mitversichert gilt. Generell mitversichert ist Zubehör dann, wenn es der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, soweit es sich im Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist. Ob Zubehör nun ohne weitere Vereinbarung mitversichert ist, hängt von der Verwendung des Zubehörs ab. Weiteres Zubehör sowie sonstige Gebäudebestandteile, wie beispielsweise Geräteschuppen o.ä. sind nur dann mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Grundstücksbestandteile / Wohngebäude
Versicherte Sachen / Wohngebäude
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