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| Informationen und Tipps zum Thema Krankenversicherung für den langfristigen Auslandsaufenthalt
Deutsche im Ausland Der Personenkreis der Deutschen, die längerfristig ins Ausland gehen, wird täglich größer. Meist sind die Gründe beruflicher Natur oder einfach nur raus aus Deutschland. Auch die Personen, die ihr Rentendasein im Ausland verbringen erhöht sich ständig. Eines der Hauptthemen ist und bleibt der richtige Krankenversicherungsschutz.
5 häufig gestellte Fragen:
Frage: Was ist, wenn ich zurück nach Deutschland komme? Antwort: Die meisten Personen kümmern sich meistens nur um den Versicherungsschutz im Ausland. Aber was ist, wenn sie zwischenzeitlich für ein paar Wochen nach Deutschland zurück kommen oder ggf. nach einem Unfall oder schwerer Erkrankung aus medizinischen Gründen nach Deutschland zurück transportiert werden? Wer zahlt dann in Deutschland bzw. wo ist man dann in Deutschland versichert? Oft werden gerade bei längerfristigen Aufenthalten die bestehende Krankenversicherung oder Krankenkasse gekündigt. Lösung: Sollten Sie gesetzlich versichert sein, so sprechen Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über eine Anwartschaft. Diese kosten in der Regel ca. DM 70,-- pro Monat. Die Personen die privat versichert sind, können ihre Versicherung innerhalb der EU meist bestehen lassen. Außerhalb der EU gibt es nur wenige Gesellschaften, die bis zur unbegrenzten Dauer den Vertrag bestehen lassen. Auch hier empfiehlt es sich mit der Versicherungsgesellschaft über eine Anwartschaftsversicherung zu verhandeln. Anwartschaft heißt, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit wieder in den Vertrag einsteigen können, ohne sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen. Alternative gibt es aber auch spezielle Krankenversicherungen, die Sie sowohl im Ausland versichern und auch noch ein bis drei Monate Versicherungsschutz in Deutschland gewähren. Darüber hinaus garantieren aber nur einige wenige Versicherungen die Übernahme in die Normaltarife einer privaten Krankenversicherung in Deutschland. Dabei ist darauf zu achten, dass die Übernahme garantiert ist und dass keine Ausschlüsse oder Risikozuschläge erhoben werden dürfen.
Frage: Was ist mit Vorerkrankungen? Antwort: Bei den meisten Auslandskrankenversicherungen sind die Vorerkrankungen ausgeschlossen. Günstigere Formulierungen sind dann, wenn die Ausschlüsse begrenzt sind auf folgende Sachverhalte: Keine Leistungspflicht besteht, wenn Sinn und Zweck der Auslandsreise ist, sich im Ausland zu behandeln zu lassen oder wenn vor Reisebeginn schon feststeht, dass bei planmäßiger Durchführung der Reise eine Behandlung im Ausland stattfinden musste.
Frage: Was ist in der Regel nicht mitversichert? Antwort: Fast in allen Policen sind Kur, Psychotherapie und Naturheilverfahren ausgeschlossen. Vereinzelt gibt es Policen, die Ihnen aber zumindest den Zahnersatz und Schwangerschaft inkl. Geburt mit versichern. Achtung: Dies ist aber die Ausnahme und nicht die Regel.
Frage: Kann der Vertrag verlängert werden? Antwort: In der Regel können diese Auslandskrankenversicherungen nur bis zu maximal fünf Jahre abgeschlossen werden (Vorschrift des Bundesaufsichtsamtes). Lösung: Wenn der Schutz länger benötigt wird, gibt es teilweise nochmals Verlängerungsoptionen um fünf Jahre oder ggf. Umstellung in die Normaltarife der Gesellschaft. Bitte aber im Einzelfall prüfen, ob der Schutz dann noch weiterhin im Ausland gewährt wird. Und es gibt ein bis zwei Anbieter für den Bereich der Residenten, für den Personenkreis, die ständig im Ausland leben. Sollte Ihre Aufenthaltsdauer maximal fünf Jahre betragen, Sie aber noch nicht genau wissen, wie lange Sie im Ausland bleiben, ist es ratsam, den Vertrag dann für fünf Jahre abzuschließen und dann mit der Gesellschaft zu vereinbaren, dass bei vorzeitiger Rückkehr der Vertrag kurzfristig aufgehoben werden kann. Urlaubs- oder berufsbedingt. Hier die einzelnen Angebote anschauen, da es Einschränkungen gibt bezüglich berufsbedingter Auslandsaufenthalte.
Frage: Die Firma sendet Mitarbeiter ins Ausland. Was ist zu beachten? Antwort: Als erstes ist zu erwähnen, dass die Firma für den Mitarbeiter in diesem Moment voll verantwortlich ist. Ist es eine Gruppe von mindestens 10 Mitarbeitern, so lohnt sich oftmals schon ein Gruppenvertrag für die Firma, wo die Mitarbeiter nur noch angemeldet werden. Ab einer Personenzahl von 30 Mitarbeitern lässt sich dann auch verhandeln, dass sämtliche Vorerkrankungen automatisch mit eingeschlossen sind. Hierfür gibt es aber meist keine Pauschallösung, sondern sind Einzelangebote bei den Gesellschaften entsprechend einzuholen.
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