Wann ein Gutachten nach einem Verkehrsunfall bezahlt wird
Mehr als zwei Millionen Fahrzeugunfälle nimmt die Polizei jedes Jahr auf
bundesdeutschen Straßen zu Protokoll. Und jedesmal stellt sich für die
Unfallgegner danach dieselbe Frage: Wie komme ich schnell und sicher an mein
Geld?
Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): "Oft hilft
ein Gutachten bei der Schadensabwicklung. Aber Achtung: Bei einem
Bagatellschaden kann der Schuss nach hinten losgehen." Wer in einen Unfall
verwickelt ist, sollte seine Ansprüche dem gegnerischen Kfz-Versicherer
möglichst schnell melden. Ein Gutachten kann dabei eine gute Grundlage zur
Feststellung der Schadenshöhe sein. Lilo Blunck: "Das ist besonders für alle
interessant, die ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern auf Basis eines
Sachverständigengutachtens abrechnen wollen." Aber: Der Versicherer muss diese
Kosten nicht in jedem Fall übernehmen. Voraussetzung dafür ist nämlich, dass der
Geschädigte tatsächlich keine Schuld an dem Unfall trägt. Andernfalls darf die
Gesellschaft die Erstattung gemessen an der Mitschuld kürzen. Ist nur eine
harmlose Beule am Kotflügel, sollte der Fahrzeughalter besser kein Gutachten in
Auftrag geben. Er könnte auf seinen Auslagen sitzen bleiben. Bei einem
Bagatellschaden wäre es dasselbe als würden wir mit Kanonen auf Spatzen
schießen. Als Richtschnur kann gelten: Bei Schäden unter 700 Euro netto Finger
weg vom Gutachten.
Lilo Blunck: "Die Rechtsprechung verlangt, dass die Begutachtung erforderlich
und zweckmäßig ist, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Der Geschädigte
sollte also sorgfältig abwägen, ob es geboten ist, einen Sachverständigen
einzuschalten." |