Schulzeiten wichtig für die Rente
Schulzeiten zählen für die Rente. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule,
einer Fachschule, einer Fachhochschule oder einer Hochschule sowie die Teilnahme
an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden ab dem 17. Geburtstag
insgesamt bis zu acht Jahren als Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung
berücksichtigt.
Es ist daher wichtig, diese Zeiten bei einer Kontenklärung durch die
Rentenversicherung, spätestens aber im Rentenantrag, nachzuweisen. Darauf macht
die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam. Anrechnungszeiten steigern zwar
nicht immer unmittelbar die Rente. Sie zählen aber bei der Erfüllung von
Wartezeiten in der Rentenversicherung mit. So kann man etwa die Altersrente für
langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten, wenn man
eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt. Darüber hinaus können Schulzeiten zu einer
besseren Bewertung von beitragsfreien Zeiten - also zu einer höheren Rente -
führen. Damit aus Schulzeiten Anrechnungszeiten werden können, ist kein
Schulabschluss notwendig. Der Besuch einer Fachschule oder die Teilnahme an
einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wirken sich ferner bis zu drei Jahre
rentensteigernd aus. Bei Fragen geben die Mitarbeiter am kostenlosen
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800 gern
Auskunft. |