PKV-Wechselfrist läuft ab
Wer sich bis 30. September 2008 entscheidet, seinen privaten Krankenversicherer
zu wechseln und dem alten Anbieter kündigt, kann dauerhaft bis zu zehn Prozent
seiner monatlichen Versicherungsprämie sparen.
Denn ab 1. Januar 2009 schreibt der Gesetzgeber den PKV-Unternehmen vor, einen
Zusatzbeitrag für alle Neukunden zu erheben. "Die Zeit drängt. Nie wieder
bekommen Interessenten ihre private Krankenversicherung zu so günstigen
Konditionen wie in diesem Jahr", rät Dr. Joachim von Rieth,
Vorstandsvorsitzender der Central Krankenversicherung. "Der gesetzlich
vorgeschriebene Zusatzbeitrag für alle Neukunden ab 1. Januar 2009 wird von den
privaten Krankenversicherern in die monatliche Prämie eingerechnet und verteuert
die einzelnen Tarife dauerhaft um bis zu zehn Prozent oder sogar darüber. Der
finanziell nicht unerhebliche Vorteil für den Kunden wird aber nur möglich, wenn
er bis zum 30. September seinen alten Vertrag kündigt." Hintergrund: Im Zuge der
Gesundheitsreform erhalten PKV-Neukunden ab 1. Januar 2009 ein uneingeschränktes
Recht, später direkt in gleich- oder höherwertige Tarife anderer Anbieter zu
wechseln. Bei diesem Übertritt geht ein Teil der angesparten
Alterungsrückstellung nicht mehr verloren. Dieses Wechselrecht muss jedoch in
die Versicherungsprämie einkalkuliert werden und macht die PKV für Neukunden ab
dem Jahreswechsel dauerhaft teurer. |