Hat die mittelständische Generikaindustrie eine Zukunft?
Hat die mittelständische Generikaindustrie eine Zukunft? Diese Frage
diskutierten ca. 60 Vertreter aus Generikaindustrie, GKV, Apotheker- und
Ärzteschaft sowie Wissenschaftler und Juristen am 23.09.2008 auf einem
Colloquium des Deutschen Generikaverbandes in Berlin mit Thorsten Heynisch von
der EU-Kommission, Dr. Christopher Hermann von der AOK Baden-Württemberg und
Frank Plate vom Bundesversicherungsamt.
Während die Europäische Kommission vielfältige Aktivitäten zur Förderung der
mittelständischen pharmazeutischen Industrie startet, sehen sich gerade die
mittelständischen Generikahersteller in Deutschland durch Rabattverträge aktuell
in ihrer Existenz bedroht. Wie passt dies zu der europäischen Erkenntnis, der
Mittelstand trage entscheidend zum Wohlergehen der Gemeinschaft bei? Welche
Möglichkeiten haben die Aufsichtsbehörden, geordnete Verfahren sicherzustellen?
Diese zentralen Fragen wurden an die hochkarätigen Referenten gestellt.
Besonders brisant: Wo bleibt der gesetzlich verankerte Mittelstandsschutz - das
Ziel von EU-, Bundes- und Landespolitik - in den bestehenden Verträgen und den
aktuellen Ausschreibungen? Fazit: "Es reicht nicht aus, Klarheit darüber zu
haben, dass grundsätzlich Vergaberecht gilt. Vergaberecht muss auch im Sinne des
Gesetzgebers angewandt werden", hob Dr. Fritz J. W. Orth, Vorsitzender des
Deutschen Generikaverbandes, hervor. "Die Existenz vieler kleinerer und
mittlerer Unternehmen auf dem Markt sichert die Verfügbarkeit sehr preiswerter
Generika. Deren Marktanteil zu steigern, muss doch das Ziel aller Akteure sein,
statt durch Intransparenz oder ungeeignete Ausschreibungskriterien die
Mittelständler zu verdrängen", so Orth weiter.
So, wie Rabattverträge heute zu Stande kommen, behindern und zerstören sie
Wettbewerb, statt ihn zu fördern. Der Grundgedanke des Vergaberechts wird damit
auf den Kopf gestellt. "Am besten ist es deshalb, auf Rabattverträge völlig zu
verzichten und stattdessen bewährte Steuerungsinstrumente wie z. B. Festbeträge
zu stärken", stellte Dr. Dietmar Buchberger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen
Generikaverbandes, abschließend fest. Wer dies nicht wolle, müsse aber
wenigstens auf effektiven Mittelstandsschutz beim Zu-Stande-Kommen der
Rabattverträge achten. Vorschlagsweise sei deshalb zumindest die Zahl der
Zuschläge pro Unternehmen in der aktuellen AOK-Ausschreibung 2008 auf maximal 2
von 5 Gebietslosen pro Wirkstoff zu beschränken. |